Im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes ist es notwendig, alle Teilnehmer auf folgende Bedingungen hinzuweisen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Motion EBR GmbH regeln. Die Sicherheitsvorschriften und Bergregeln gelten ausnahmslos am gesamten Veranstaltungsgelände. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese ausdrücklich an.
1. Geltungsbereich
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle TeilnehmerInnen (in der Folge „Teilnehmer“), die an einer Veranstaltung der Motion EBR GmbH teilnehmen. Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme an der Veranstaltung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Allenfalls entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers erlangen ausdrücklich keine Gültigkeit.
Veranstalter ist die Motion EBR GmbH, Haupstraße 13, A-2202 Enzersfeld, FN 529068t, Handelsgericht Korneuburg.
2. Teilnahme & Sicherheit
Der Teilnehmer verpflichtet sich vor der Anmeldung die Sicherheitsbestimmungen und die technischen Bestimmungen gelesen zu haben und diese zu akzeptieren. Nichteinhalten der Sicherheitsbestimmungen bzw. der technischen Bestimmungen können die Veranstaltung sowie andere Personen gefährden und führen ohne weitere Begründung zum Ausschluss des Teilnehmers! In solch einem Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit des Teilnehmers selbst, oder der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen und den Teilnehmer vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
Die Teilnahme und das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Strecken und Arealen mit Fahrzeugen gestattet, wenn das Fahrzeug angemeldet und für Österreich straßenzugelassen.Wenn keine Straßenzulassung besteht, so ist dem Veranstalter ein Gutachten vorzuweisen wo die Betriebstauglichkeit nach § 57 a von einem KFZ Techniker bestätigt wird, ausgenommen Lichtanlage, Verglasungen sowie Anbauteile die im Off Road Gelände behindern, gefährden oder auch verloren werden könnten. Der Veranstalter behält sich vor stichprobenartig Überprüfungen von einem KFZ Techniker durchführen zu lassen und spricht bei nicht entsprechender Sicherheit ein absolutes Fahrverbot im Eventgelände aus, so das ein defektes Fahrzeug gegebenenfalls ausschließlich mit einem entsprechenden Transport oder auch Abschleppfahrzeug das Veranstaltungsgelände verlassen darf. Den Anweisungen vom Veranstalter ist dahingehend uneingeschränkt Folge zu leisten!
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es sich beim Veranstaltungsgelände fast durchgehend um unbefestigte Offroadstrecken handelt. Selbst bei ordnungsgemäßer Verwendung dieses Geländes sind Schäden am Fahrzeug des Teilnehmers, wie Lackschäden, etc. wahrscheinlich, was vom Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme ausdrücklich in Kauf genommen wird.
Der Teilnehmer nimmt weiters zur Kenntnis, dass außerhalb des markierten Veranstaltungsbereichs ein aktiver Bergbaubetrieb besteht. Außerhalb des markierten Bereichs besteht daher Lebensgefahr. Das markierte Gelände darf nicht verlassen werden, das Befahren ist nur innerhalb des markierten Bereichs zulässig. Die Betriebsstraßen des Steirischen Erzberges sind zudem auch für den innerbetrieblichen Schwerverkehr /SLKW) und die Überstellung von Arbeitsmaschinen (z.B. Großradlader) bestimmt. Die Betriebsstraßen unterliegen einer starken Beanspruchung, was sich in Abhängigkeit von der Witterung auf den Zustand der Fahrbahnoberfläche auswirken kann. Die Betriebsstraßen werden daher vom Bergbaubetrieb nur in dem Zustand erhalten, der für das Befahren mit schweren Bergbaugeräten erforderlich ist. Beim Befahren ist daher besonders auf die Beschaffenheit der Fahrbahn zu achten und durch Wahl einer entsprechend niedrigen Geschwindigkeit darauf Bedacht zu nehmen. Die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche verändert sich aufgrund von Witterungseinflüssen, wodurch ein wesentlich längerer Bremsweg entstehen kann. Die Fahrgeschwindigkeit ist in diesem Fall drastisch zu reduzieren. Zu jeder Zeit ist auf plötzliche Hindernisse durch verlorenes Ladegut, Schlaglöcher, Steine und dergleichen zu achten.
Bei der Begegnung mit Schwerlastkraftwagen ist sowohl auf dessen Platzbedarf, sein Bremsverhalten und dem möglichen Verlust von Ladegut Bedacht zu nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Schwerlastkraftwagen -Fahrer während der Fahrt vor allem im Heckbereich über eine eingeschränkte Sicht verfügt, sodass vom Fahrer ein Abstand von mindestens 30 m einzuhalten ist.
Soweit von der Montanbehörde nicht Ausnahmeregelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Schwerlastkraftwagen und Arbeitsmaschinen sowie Sonderfahrzeuge im Einsatz (Straßenbau etc.) haben gegenüber anderen Fahrzeugen den Vorrang. Arbeitsmaschinen können auch auf der linken Fahrbahnseite entgegenkommen. Es herrscht absolutes Überholverbot auf den Fahrrouten. Für Schäden, die durch unerlaubte Überholmanöver verursacht werden (zB durch Steinschlag, etc.) haftet der Verursacher. Es herrscht striktes Drogen- und Alkoholverbot.
Bei Verstößen behält sich der Veranstalter vor, die Fahrberechtigung zu entziehen. Der Teilnehmer haftet verschuldensunabhängig für jegliche Schäden, die er verursacht, insbesondere durch das Befahren von Fahrverbotszonen, inkl. eventueller Flurschäden.
3. Anmeldung / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung /Organisatorisches
Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung geschieht auf Grundlage des Online- Anmeldeformulars. Sobald das Nenngeld eingelangt ist, ist die Nennung gültig und der Startplatz bzw. der Teilnahmeplatz ist reserviert. Nach Eingang der Zahlung erhält jeder Teilnehmer eine verbindliche Nennbestätigung, allenfalls eine Startnummer und alle weiteren Angaben und Informationen.
Bestellungen von Besucher- und VIP-Karten
Alle Bestellungen von Besucher- oder VIP-Karten (ob per Telefon, Fax oder Online-Buchung) sind verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden.
Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem im Anmeldeformular gültigen Beschreibungen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind im Nenngeld nicht enthalten.
Rücktritt
Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und seine Nennung zurückzuziehen. Tritt der Teilnehmer zurück, wird der Nenngeldbetrag abzüglich der Stornogebühr in Höhe von EUR 40,- zurückerstattet, wenn er seinen Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt gibt, danach wird das Nenngeld nicht refundiert. Die Rücktrittserklärung muss spätestens bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingelangt sein. Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per E-Mail seitens des Veranstalters bestätigt und gilt erst dann als akzeptiert. Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtetes Nenngeld aufzurechnen. Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer das Vertragsverhältnis (Teilnahme- bzw. Startplatz und Startnummer) nicht auf eine andere Person übertragen kann.
Absage
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Rennen aus wichtigen Gründen vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zu verschieben oder abzusagen. Bei einer Verschiebung hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Nenngeldes in voller Höhe, oder die Teilnahme an einem allfälligen Ersatztermin zu verlangen. Im Falle einer Absage erfolgt die Rückerstattung des Nenngeldes in voller Höhe. Hierfür muss vom Teilnehmer binnen einer Frist von vier Wochen die Bankverbindung an [email protected] bekanntgegeben werden. Fremdleistungen werden nicht rückerstattet.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen Unwetter oder anderer kurzfristiger veranstaltungsgefährdender Ereignisse abzusagen, bzw. abzubrechen. Die einbezahlten Nenngelder werden in diesen Fällen nicht rückerstattet.
4. Haftungsausschluss
Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen insbesondere im Gebirge und in einem Steinbruch erhebliche Risiken mit sich bringt. Es liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, sein fahrerisches Können und ihren physischen Zustand richtig einzuschätzen und seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen. Der Veranstalter übernimmt daher keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Hubschrauber- und Bergekostenversicherung, Stornoversicherung, etc. wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Insbesondere erfolgt das Befahren des Betriebsgeländes der VA Erzberg GmbH erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Der Teilnehmer erklärt daher sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Veranstalter GmbH keinerlei Haftung für sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden übernimmt, die durch den Betrieb des Bergbaus bzw. dessen Begleit- oder Folgeerscheinungen bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug/Motorrad im Betriebsgelände entstehen sollten und verzichtet ausdrücklich auf alle, besonders sich aus den §§ 160 ff MinroG ergebenden Schadenersatzansprüche. Der Teilenehmer verzichtet daher auch auf allfällige Schadenersatzforderungen aus der Haftung des Straßenhalters gem. § 1319a ABGB.
Für die Teilnahme ist Voraussetzung, dass der Teilnehmer eine Erklärung unterfertigt, mit der der Haftungsausschluss durch den Veranstalter ausdrücklich anerkannt wird. Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung übermittelt und ist spätestens bei Veranstaltungsbeginn eigenhändig unterschrieben und persönlich beim Veranstalter abzugeben. Ist der Teilnehmer nicht bereit, die Erklärung über den Haftungsausschluss zu unterfertigen, so hat er dies innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Erklärung dem Veranstalter durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.
Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder händigt der Teilnehmer die Erklärung über die Haftungsbeschränkung nicht eigenhändig unterschrieben bis zum Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter aus, wird der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Nenngelder nicht zurückerstattet.
Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben selbst; eine Haftung der Motion EBR GmbH und ihrer Gehilfen ist jedenfalls ausgeschlossen.
5. Covid-19
Eine Teilnahme an den Veranstaltungen der Motion EBR GmbH ist ausnahmslos in gesundem körperlichen Zustand erlaubt. Angemeldete Teilnehmer, die in dem Zeitraum von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) aufgewiesen haben, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Selbiges gilt für Personen, die innerhalb dieses Zeitraums an Covid-19 erkrankt waren und/oder unmittelbaren Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person waren.
Der Veranstalter wird hinreichende Maßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung mit bzw. einer Ausbreitung von Covid-19 treffen. Der Teilnehmer wird darüber insbesondere bei Veranstaltungsbeginn aufgeklärt werden und hat diese ausnahmslos einzahlten. Ein Verstoß dagegen gilt als Sicherheitsverstoß im Sinne des Punkt 2 mit den dort beschriebenen Konsequenzen. Der Teilnehmer nimmt allerdings zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen eine Ansteckung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann und akzeptiert dieses Risiko seiner Teilnahme. Eine Haftung des Veranstalter und der handelnden Personen für eine Covid-19-Erkrankrung und deren Folgen ist jedenfalls ausgeschlossen.
Seit März 2020 sind mehrere gesetzliche und behördliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (Covid-19) erlassen worden, während deren Gültigkeit Veranstaltungen, wie jene der Motion EBR GmbH, untersagt worden sind. Der Veranstalter hält fest, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Ankündigung der Veranstaltung durch die Motion EBR GmbH bzw. jedenfalls zum Nenn- und/oder Verkaufsstart keine Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft sind, die sich auf den Veranstaltungszeitraum auswirken würden.
Der Teilnehmer nimmt allerdings ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis, dass jederzeit gegebenenfalls erneut mit behördlichen oder gesetzliche Maßnahmen gerechnet werden muss, durch welche die Veranstaltung, für die er angemeldet ist, untersagt werden kann. Das gilt insbesondere auch für behördliche Quarantänemaßnahmen. Erfolgt aus derartigen Gründen eine Absage der Veranstaltung, hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Nenngeldes abzüglich einer Manipulationsgebühr von 40 EUR, oder die Teilnahme an einem allfälligen Ersatztermin zu verlangen. Erfolgt aus derartigen Gründen eine Absage binnen einer Woche vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn oder ein Abbruch der Veranstaltung werden die einbezahlten Nenngelder nicht rückerstattet.
6. Datenerhebung und -verwertung
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Näheres dazu steht in der Datenschutzerklärung der Motion EBR GmbH, abrufbar auf der Website 4x4erzbergrodeo.com
Dem Veranstalter wird das übertragbare Recht eingeräumt, während der Veranstaltung und am Veranstaltungsgelände zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahme für Zwecke des Veranstalters oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Teilnehmer verzichtet in diesem Zusammenhang auf allfällige Einwendungen aus gewerblichen Schutzrechten, insbesondere dem Urheberrecht. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, DVDs etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich uneingeschränkt kostenfrei, auch zu Werbezwecken verbreitet, veröffentlicht oder verwertet werden, soweit dem nicht berechtigte Interessen gem. § 78 UrhG (Nacktaufnahmen, Volltrunkenheit, strafbare Handlungen etc.) entgegenstehen.
Soweit es für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden die gespeicherten personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen weitergegeben. Soweit diese für die Teilnahmen zwingend erforderlich ist, willigt mit der Anmeldung der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Motorradmarke, Geschlecht, ggf. Team, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) sowie das Foto des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Zeitungen und Ergebnislisten, sowie im Internet) abgedruckt bzw. in den technisch möglichen Formen veröffentlicht und zugänglich gemacht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Zusendung von Informationen (auch mittels elektronischer Post) einverstanden. Die Zustimmung dazu kann jederzeit widerrufen werden.
7. Allgemeine Bestimmungen
Dem Teilnehmer ist es außer zu privaten Zwecken nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen während der Veranstaltung anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
Der Betrieb von Drohnen oder Fluggeräten, sei es zu kommerziellen oder privaten Zwecken ist untersagt.
Das Verteilen oder Verkaufen von Waren, Drucksachen, Lebensmitteln oder sonstigen Gegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen welcher Art auch immer. ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder der weiteren Veranstaltungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen am ehesten entspricht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Als Gerichtsstand gilt Wien.